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Wie und wann kann ich mich anmelden? |
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Kommen Sie jederzeit zu den jeweiligen Öffnungszeiten zu uns, um sich zu informieren und anzumelden.
Für den förmlichen Antrag bei der Führerscheinstelle Ihres Landratsamtes müssen Sie folgendes beachten: Personen, die das jeweilige Mindestalter erreicht haben oder in ca. 6 Monaten erreichen werden, können den Fahrerlaubnisantrag stellen. Beim Ersterwerb und bei jeder Erweiterung einer Fahrerlaubnis muss bei der für den Wohnort des Bewerbers zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) ein förmlicher Antrag gestellt werden. Wir haben diese Antragsformulare vorrätig und informieren Sie gerne über den Gang der Dinge. |
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